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Was darf ich hochladen? - Urheberrecht und Recht am eigenen Bild

Was darf ich eigentlich veröffentlichen? Schauen wir uns einige Beispiele an:

 

Betim hat Fotos beim Eisessen gemacht, darauf sind seine Freunde zu sehen.

     > Jeder hat das „Recht am eigenen Bild“, so heißt  das Gesetz. Du darfst also bestimmen, welche Fotos von dir veröffentlicht werden. Dieses Recht haben aber auch alle deine Freunde. Du musst sie also alle (!) vorher fragen.

 

Bildquelle: Rudis-Fotoseite.de  / pixelio.de

 

Claire malt gerne kleine Äffchen, sie möchte diese Bilder in ihr Facebook-Profil stellen

> Claire ist selbst der Urheber der von ihr gemalten Bilder. Deswegen kann sie diese Bilder natürlich einfach veröffentlichen.

 

Emad findet Stefan Raab toll, er hat schon 100 Fotos von ihm im Internet gefunden und sammelt sie auf seinem Computer. Nun will er seine Sammlung online zeigen.

> Emas hat die Bilder ja nicht selbst geschossen, das heißt, sie gehören anderen Personen. Wenn Emas sie veröffentlichen will, muss er streng genommen jeden einzelnen Fotografen der Bilder anschreiben und um Erlaubnis fragen.

 

Frank fotografiert gerne tolle Gebäude. Auf den Fotos sind natürlich –ganz klein– Fußgänger zu sehen.

> Personen, die nur auf einem kleinen Teil des Bildes zu sehen sind oder vielleicht nicht einmal zu erkennen sind, fallen nicht unter das Recht am eigenen Bild. Frank das das Foto veröffentlichen, da die Gebäude im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stehen.

 

Lea hat auf der letzten Party ganz viele Fotos mit ihrem Handy geschossen. Nun will sie damit ein Album bei Facebook schmücken.

> Das kommt darauf an, was oder wer auf den Fotos zu sehen ist. Wenn man keine Personen sieht oder die Personen ganz klein oder nicht zu erkennen sind, kann Lea die Bilder hochladen. Ansonsten gilt wieder das "Recht am eigenen Bild": Lea muss alle Personen, die zu erkennen sind, um Erlaubnis fragen, wenn sie die Bilder hochladen will.

 

Hanna ist Schalke 04-Fan. Sie möchte eine Fan-Seite ins Netz stellen und fragt beim Verein nach, ob sie das Logo verwenden darf. Noch hat sie keine Antwort.

> Hanna muss die Antwort des Vereins auf jeden Fall abwarten. Die Logos sind rechtlich geschützt und dürfen deswegen nicht einfach verwendet werden! Hier kommt dann auch das Markenrecht ins Spiel. Oft sind die Vereine aber natürlich daran interessiert ihre Fans und deren "Fankultur" zu unterstützen. Deswegen: Einfach anfragen.

 

Kerim findet ein Bild seiner Handballmannschaft auf der Vereinsseite. Er kopiert dieses Bild und will es in sein Profil bei Facebook stellen.

> Da Kerim das Bild nicht selbst gemacht hat und auch nicht bei seinem Verein angefragt hat, ob er das Bild verwenden darf, verstößt er gegen das Urheberrecht. Er darf es nur mit Einverständnis desjenigen, der das Urheberrecht besitzt, hochladen.

 

Karlotta macht ein Familienfoto mit 13 Personen. Sie fragt alle, ob sie es auch ins Netz stellen darf und alle sagen „Ja“, außer einem Onkel.

> Karlotta hat nun folgende Möglichkeiten: Entweder sie kann das Bild nicht hochladen, weil ihr Onkel "Nein" gesagt hat, oder sie muss ihren Onkel aus dem Bild schneiden bzw. unkenntlich machen. Das heißt, sie legt einen Filter über das Bild, so dass ihr Onkel nicht mehr zu erkennen ist.

 

Manuel macht ein Foto von seiner Hockeymannschaft. Alle sind einverstanden, dass er das Bild veröffentlicht.

> Da er das Einverständnis  aller Personen auf dem Bild hat, kann Manuel das Bild ruhig veröffentlichen.

 

Niklas trifft Jogi Löw. Er fragt ihn, ob er Fotos mit ihmmachen kann. Jogi sagt „Ja“.

> Genau genommen hätte Niklas nicht einmal fragen müssen, aber das ist natürlich eine Frage der Höflichkeit! ;) Stars und Promis stehen im Fokus der Öffentlichkeit, ihnen ist somit klar, dass sie andauernd und fast überall fotografiert werden. Eigene Fotos von Promis darfst du also immer veröffentlichen.

 

Otto fragt einen Fotografen, ob er Bilder von ihm verwenden darf, er hat noch keine Antwort.

> Otto muss auf die Antwort des Fotografen warten. Ohne sein Einverständnis darf er seine Bilder nicht verwenden. Der Fotograf kann dies umsonst tun, aber auch Geld dafür verlangen (Schließlich muss er ja auch mit seinem Job Geld verdienen). Auch mit dem Einverständnis muss Otto allerdings klar machen, dass die Bilder nicht seine eigenen sind und den Fotografen angeben. Es gibt übrigens viele Fotografen und Fotografinnen, die ihre Fotos jedem kostenlos zur Verfügung stellen, z.B. auf http://www.pixelio.de